Voraussetzungen




Welche Voraussetzungen gelten für die Errichtung eines Solarparks?
 

Für die Errichtung eines Solarparks sind in Deutschland potenziell zahlreiche Flächen geeignet. Doch längst nicht auf jedem Grundstück dürfen diese auch tatsächlich errichtet werden. Für Solarparks kommen folgende Freiflächen in Betracht.
  • Alle Flächen von einer Größe von 20 ha
  • Seitenstreifen ab einer Größe von 5 ha Länge von Autobahnen und Schienenwegen auf einer Breite von 500 Metern.
  • Konventionalflächen aus wirtschaftlicher, militärischer und wohnungsbaulicher Nutzung oder ehemalige Verkehrswege (beispielsweise aufgegebene Industriestandorte, stillgelegte Militärflächen oder Abrissareale)
  • Wasserflächen ab 8 ha (z.B. ehemaliger Kiesabbau oder Tagebau)
  • Unbebaute Gewerbe- und Industriegebiete oder versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze)
  • Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
  • Bauliche Anlagen (z.B. Deponien)

Ihre Flächen sind kleiner als 20 ha?

Falls Ihre Fläche eine Größe von weniger als 20 ha aufweisen, Sie jedoch Nachbar-Eigentümer/innen haben, mit denen Sie sich gerne zusammenschließen möchten, dann kontaktieren Sie uns bitte dennoch!




 
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